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AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2016 - 135 F 6933/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2016 - 135 F 6933/15
- KG, 06.12.2016 - 18 UF 33/16
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 06.12.2016 - 18 UF 33/16
Ehegatten im gesetzlichen Güterstand: Voraussetzungen für die Annahme einer …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 11. Februar 2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 22. Januar 2016 -135 F 6933/15 - wird mit der Maßgabe, dass die Auskunft und Vorlage von Belegen jeweils zum Stichtag 13. Oktober 2014 erfolgen soll, zurückgewiesen.unter Abänderung des angefochtenen Teilbeschlusses des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 22. Januar 2016 (Az.: 135 F 6933/15) die Anträge des Antragstellers zurückzuweisen.
die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 11. Februar 2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 135 F 6933/15 - vom 22. Januar 2016 unter der Maßgabe zurückzuweisen, dass Auskunft und Vorlage von Belegen jeweils zum Stichtag 13. Oktober 2014 erfolgen soll.
Dem Antragsteller steht der mit dem Teilbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 22. Januar 2016 - 135 F 6933/15 - zugesprochene Auskunfts- und Beleganspruch zu.
- KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen …
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat durch Teilbeschluss vom 22. Januar 2016 ( 135 F 6933/15) dem Auskunftsantrag stattgegeben, der Senat hat mit Beschluss vom 06. Dezember 2016 ( 18 UF 33/16) die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.a) Der Geltendmachung des Anspruches auf Ausgleich der nach der Beendigung der Ehegatteninnengesellschaft gezahlten Darlehensraten steht zunächst nicht entgegen, dass der Antragsteller in einem weiteren Verfahren (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 135 F 6933/15; Senat 18 UF 33/16) einen Abfindungsanspruch für seinen Gesellschaftsanteil geltend macht.
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2016 - 135 F 2204/15
Einlagerungskosten für Möbel aus der Ehewohnung nach Trennung der Eheleute
Der Antragsteller habe in dem Verfahren 135 F 6933/15 aber geltend gemacht, zwischen den Beteiligten bestünde eine Ehegatteninnengesellschaft an den beiden Ferienhäusern.